„Winterhart“ darf grundsätzlich gesagt werden

Die neuen EmpCo-Regeln gegen irreführende Umweltwerbung sorgen bei vielen Garten-Centern für Fragen. Eine davon lautet: Darf eine Pflanze künftig noch als „winterhart“ bezeichnet werden?
Die kurze Antwort: Ja. „Winterhart“ beschreibt in erster Linie die Frostverträglichkeit und die Eignung einer Pflanze für die Überwinterung im Freien. Der Begriff ist daher kein automatisch verbotener Umwelt-Claim.
Wichtig bleibt: Die Aussage muss zur konkreten Pflanze passen. „Winterhart“ bedeutet nicht, dass eine Pflanze jeden Frost, jeden Standort und jede Form der Haltung ohne Schutz übersteht. Vor allem zwischen Freiland- und Kübelhaltung gibt es Unterschiede. Auch junge Pflanzen oder geschützte beziehungsweise ungeschützte Standorte können eine Rolle spielen.
Was sollte bei der Kennzeichnung beachtet werden?
Je nach Pflanze und Verwendung können folgende Hinweise sinnvoll sein:
• winterhart im Freiland oder nur in geschützter Lage,
• Kübel bei starkem Frost schützen,
• junge Pflanzen im ersten Winter schützen,
• Winterhärtezone oder Temperaturbereich,
• Aussage für die einzelne Pflanze oder für das gesamte Arrangement.

Bei einer gemischten Pflanzenschale oder einer Pflanzendekoration ist besondere Sorgfalt gefragt. Wird nur eine Pflanze mit „winterhart“ bezeichnet, kann die Aussage schnell auf das gesamte Arrangement bezogen werden. Wenn einzelne Bestandteile nicht winterhart sind oder die Dekoration bei starkem Frost geschützt werden muss, sollte das klar erkennbar sein.

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Beispiele für die Praxis
Für eine einzelne Pflanze: Winterhart im Freiland. Kübel bei starkem Frost schützen.

Bei geschützter Freilandlage: Winterhart in geschützter Freilandlage. Junge Pflanzen im ersten Winter schützen.

Für eine gemischte Pflanzendekoration: Winterliche Pflanzendekoration mit ausgewählten winterharten Pflanzen. Bei starkem Frost das Arrangement schützen.Wenn nur einzelne Pflanzen winterhart sind: Winterliche Pflanzendekoration. Einzelne Pflanzen sind winterhart; das vollständige Arrangement ist nicht für die ungeschützte Überwinterung im Freien vorgesehen.

Pauschale Aussagen wie „absolut winterhart“, „garantiert winterhart“ oder „hält jeden Frost aus“ sollten vermieden werden. Sie versprechen mehr, als eine Pflanze unter wechselnde Bedingungen leisten kann. Auch die Kombination „winterhart und nachhaltig“ sollte nicht ohne Prüfung verwendet werden. „Nachhaltig“ ist ein eigenständiger Umwelt-Claim.

Unser Fazit
„Winterhart“ muss nicht aus der Pflanzenkommunikation verschwinden.
Der Begriff darf grundsätzlich verwendet werden. Er sollte aber zur konkreten Pflanze und zur vorgesehenen Kulturform passen. Ein kurzer Hinweis zu Freiland, Kübelhaltung und Winterschutz schafft Klarheit – für Kundinnen und Kunden ebenso wie für das Verkaufsteam.
Die VDG-Unterlagen „EU-EmpCo: Blacklist, Tipps & Praxisanleitung“ sowie „EU-EmpCo: Fragen & Antworten für inhabergeführte Garten-Center“ halten wir für unsere Mitglieder bereit. Sie können die Dokumente unter verband@garten-center.de abrufen beziehungsweise anfordern. Wir bringen rechtliche Anforderungen auf den Punkt und übersetzen sie in praktikable Lösungen für den Alltag im Garten-Center.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei eigenen Etiketten, gemischten Pflanzendekorationen oder besonderen Garantieformulierungen ist eine individuelle Prüfung empfehlenswert

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