PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation


PPWR: Konformitätserklärung für Verpackungen – was ab August 2026 gilt

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) gelten ab 12. August 2026 europaweit verbindliche Anforderungen für Verpackungen. Ab diesem Stichtag dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, für die eine gültige Konformitätserklärung nach PPWR vorliegt. Für viele Garten-Center ist das Thema damit nicht mehr Zukunft, sondern geltendes Recht.

Die Konformitätserklärung bestätigt, dass eine Verpackung den Vorgaben der PPWR entspricht – unter anderem in Bezug auf Materialeinsatz, Recyclingfähigkeit und regulatorische Anforderungen. Maßgeblich ist dabei nicht der Zeitpunkt der Nutzung, sondern der Moment des Inverkehrbringens.

Für Garten-Center bedeutet das konkret:
Immer dann, wenn ein Betrieb selbst als Inverkehrbringer auftritt – etwa bei Eigenmarken, Direktimporten, Versand- oder Umverpackungen – muss sichergestellt sein, dass für diese Verpackungen eine PPWR-Konformitätserklärung vorliegt und verfügbar ist. Erfolgt das Inverkehrbringen durch Lieferanten, liegt die Pflicht zur Erstellung der Erklärung grundsätzlich dort – Garten-Center müssen sie jedoch anfordern und vorhalten können.

Verpackung

Wichtig ist zudem: Die PPWR betrifft nicht nur Verkaufsverpackungen, sondern ausdrücklich auch Transport- und Sammelverpackungen im B2B-Bereich. Dazu zählen unter anderem Paletten, Transportkisten und Mehrwegtrays, sofern sie als Verpackung eingesetzt werden.
Auch hier ist ab August 2026 eine entsprechende Konformität erforderlich.

Vor diesem Hintergrund gewinnen standardisierte Mehrwegsysteme an Bedeutung. So können beispielsweise Mehrwegtrays von Euro Plant Tray (EPT) die Anforderungen der PPWR erfüllen und eine entsprechende Konformitätserklärung bereitstellen. Solche Systeme erleichtern es Garten-Centern, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten, ohne eigene Nachweisketten aufbauen zu müssen.

Der VDG empfiehlt seinen Mitgliedern, sich frühzeitig einen Überblick zu verschaffen:

  • Welche Verpackungen werden im eigenen Betrieb in Verkehr gebracht?
  • Wer ist jeweils rechtlich verantwortlicher Inverkehrbringer?
  • Liegen für Verkaufs- und Transportverpackungen künftig PPWR-Konformitätserklärungen vor?

Der VDG wird die Umsetzung der PPWR weiter begleiten und seine Mitglieder über relevante Entwicklungen informieren.

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