Nagetierbekämpfung

Neue Regelungen zur Nagetierbekämpfung: Was Gartencenter ab April 2026 beachten müssen

Ab dem 25. April 2026 treten in Deutschland verschärfte Vorschriften für die Anwendung von Biozidprodukten zur Nagetierbekämpfung in Kraft. Die Änderungen basieren auf der EU-Biozidverordnung (EU 528/2012) und betreffen insbesondere den Einsatz von antikoagulantienhaltigen Rodentiziden. Für Gartencenter und den Fachhandel bedeutet dies eine Umstellung im Sortiment und in der Beratung, da bestimmte Produkte nicht mehr frei verkäuflich sein werden.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat die Zulassungen für viele gängige Mittel nicht verlängert, da diese Risiken für Nicht-Zielorganismen wie Wildtiere, Haustiere und die Umwelt bergen. Ab dem 1. Juli 2026 ist zudem die befallsunabhängige Dauerbeköderung (BUD) verboten. Das bedeutet, dass Rodentizide nur noch bei nachgewiesenem Befall und unter strengen Auflagen eingesetzt werden dürfen.

Für den B2B-Bereich ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen: Gartencenter müssen ihr Sortiment anpassen und sollten Kunden verstärkt über alternative Methoden informieren. Dazu gehören mechanische Fallensysteme, elektronische Köderstationen oder präventive Maßnahmen wie Gebäudesicherung und Hygienemanagement. Besonders gefragt sind nachhaltige Lösungen, die ohne chemische Wirkstoffe auskommen und trotzdem wirksam sind.

Ein wichtiger Aspekt ist die Beratungskompetenz: benötigen fundierte Informationen, welche Alternativen es gibt und wie sie diese richtig anwenden. Hier können Gartencenter als kompetente Ansprechpartner punkten.


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