NIS-2: Neue Cybersicherheitsregeln gelten jetzt auch für viele Handelsbetriebe

Mit der europäischen NIS-2-Richtlinie hat die EU die Anforderungen an die Cybersicherheit deutlich verschärft. Deutschland hat diese Vorgaben inzwischen in nationales Recht umgesetzt. Das entsprechende Gesetz ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. Seitdem gelten die neuen Anforderungen verbindlich.


Der zentrale Unterschied zur bisherigen Rechtslage besteht darin, dass sich die Pflichten nicht mehr nur auf klassische Kritische Infrastrukturen beschränken. Mit NIS-2 wird der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich ausgeweitet. Künftig fallen auch viele mittelständische Betriebe unter die gesetzlichen Cybersicherheitsvorgaben, wenn sie eine bestimmte Größe erreichen oder in relevanten Wirtschaftsbereichen tätig sind.

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Für den gärtnerischen Handel bedeutet das: Kleine, rein lokale Gartencenter sind in der Regel nicht direkt betroffen. Sobald jedoch die EU-Schwellenwerte für mittlere Unternehmen erreicht werden, kann ein Betrieb unter die NIS-2-Regeln fallen. Maßgeblich sind vor allem mehr als 50 Beschäftigte und über 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Betroffen sind damit vor allem größere Gartencenter, Filialbetriebe oder Unternehmen mit umfangreicher IT-Struktur.

Für diese Betriebe ist Cybersicherheit jetzt eine gesetzliche Pflicht. Unternehmen müssen ihre IT-Systeme strukturiert absichern, Risiken bewerten und im Ernstfall Vorfälle melden. Zuständige Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Gleichzeitig wird die Verantwortung ausdrücklich auf die Geschäftsleitung verlagert. IT-Sicherheit ist damit keine technische Nebenaufgabe mehr, sondern Teil der Unternehmensführung.

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Auch Betriebe, die formal nicht unter NIS-2 fallen, werden die Folgen spüren. Größere Geschäftspartner müssen die neuen Anforderungen einhalten und werden deshalb verstärkt Sicherheitsstandards entlang ihrer Lieferketten einfordern. Cybersicherheit wird damit zum neuen Branchenstandard.

Was das konkret für Gartencenter bedeutet
Die neuen Regeln betreffen vor allem die digitalen Kernsysteme eines Betriebs, etwa:

  • Kassensysteme
  • Warenwirtschaft und Bestellprozesse
  • E-Mail-Systeme
  • Cloud-Dienste
  • Online-Shops und Kundenkonten
    Fallen diese Systeme durch einen Cyberangriff aus, kann der Betrieb im schlimmsten Fall nicht mehr verkaufen. Genau hier setzt NIS-2 an: Unternehmen müssen ihre Systeme so organisieren, dass Ausfälle verhindert oder schnell behoben werden können.

Wer direkt unter NIS-2 fällt
Direkt betroffen sind Gartencenter oder Handelsbetriebe, die:

  • mehr als 50 Beschäftigte haben und
  • über 10 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme liegen
  • und eine relevante Rolle in der Lieferkette oder Branche einnehmen

Diese Betriebe müssen sich beim BSI registrieren und die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen umsetzen.

Welche Pflichten jetzt gelten
Für betroffene Unternehmen sind unter anderem verpflichtend:

  • strukturiertes IT-Risikomanagement
  • Schutz zentraler Systeme wie Kasse und Warenwirtschaft
  • Meldepflicht bei erheblichen Cybervorfällen
  • klare Verantwortlichkeit der Geschäftsleitung für IT-Sicherheit
  • Registrierung beim BSI

Was alle Gartencenter jetzt tun sollten
Unabhängig von der direkten Betroffenheit sind folgende Schritte sinnvoll:

  • prüfen, ob die eigenen Unternehmenszahlen unter NIS-2 fallen
  • zentrale IT-Systeme erfassen und bewerten
  • regelmäßige Updates und Datensicherungen sicherstellen
  • Zugriffsrechte im Betrieb überprüfen
  • einen Notfallplan für IT-Ausfälle festlegen

Fazit
NIS-2 ist seit Dezember 2025 geltendes Recht. Für größere Gartencenter sind die neuen Cybersicherheitsanforderungen bereits verpflichtend. Für kleinere Betriebe wird IT-Sicherheit durch Anforderungen von Partnern, Plattformen und Dienstleistern zum neuen Standard. Cybersicherheit gehört damit dauerhaft zu den zentralen Führungsaufgaben im Betrieb.

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