Anti-Dumping-Zölle auf Porzellan und Keramik


- warum dieses Thema jetzt für Ihr Garten-Center relevant ist

Viele Garten-Center befinden sich derzeit in der Bestellphase für Herbst- und Weihnachtsware. In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf ein Thema aufmerksam machen, das erhebliche Auswirkungen auf Kalkulation, Einstandspreise und Margen haben kann.

Auf Porzellan- und Keramikartikel für Tisch, Tafel und Haushalt erhebt die Europäische Union bereits seit vielen Jahren Anti-Dumping-Zölle, insbesondere bei Importen aus China. Diese Zölle sind also kein neues Instrument. Aktuell überprüft die EU diese bestehenden Maßnahmen erneut. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird für März 2026 erwartet. Nach derzeitigem Stand ist eine deutliche Verschärfung der Zollsätze realistisch.

Betroffen sind konkret Porzellan- und Keramikprodukte wie Tassen, Becher, Teller, Schalen, Servier- und Haushaltskeramik sowie Geschenkartikel mit Nutzfunktion für Tisch und Küche.

Nicht automatisch betroffen sind hingegen Pflanzgefäße, Übertöpfe und klassische Gartenkeramik sowie rein dekorative Keramik ohne Tisch- oder Haushaltsbezug.


Weihnachten_Tasse_Deko_Bild von Van3ssa 🩺🎵 Desiré 🙏 Dazzy 🎹 auf Pixabay.jpg

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Warum ist dieses Thema jetzt relevant?Weil Sie aktuell Herbst- und Weihnachtsware bestellen, die erst noch produziert und anschließend verschifft wird. Diese Ware trifft realistisch ab August 2026 in der EU ein. Damit fällt sie zeitlich klar nach einer möglichen EU-Entscheidung im März 2026.

Noch kritischer ist die Situation bei bereits bestellter Ware, etwa Oster- oder Frühjahrsartikeln, die sich aktuell in Produktion oder bereits auf dem Transport befinden. Diese Ware kann im März 2026 oder kurz danach beim EU-Zoll ankommen. In diesem Fall greifen neue, höhere Zollsätze automatisch.Im Zollrecht gilt ein zentraler Grundsatz: Entscheidend ist nicht der Zeitpunkt der Bestellung oder der Kalkulation, sondern der Zeitpunkt der Zollabfertigung.

Werden neue Anti-Dumping-Zölle eingeführt oder erhöht, müssen diese bei der Auslösung der Ware am Zoll bezahlt werden. Ohne Zahlung erfolgt keine Freigabe der Ware. Eine frühere Kalkulation bietet keinen Schutz; es gibt keinen Bestandsschutz.

Was bedeutet das konkret für Ihr Garten-Center?
Je nach Produkt und Hersteller liegen die heutigen Anti-Dumping-Zölle bereits im zweistelligen Prozentbereich. Künftig stehen Zollsätze von über 60 % im Raum. In Kombination mit regulären Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer kann sich die Gesamtbelastung auf bis zu rund 80–90 % des Warenwertes erhöhen.

Das heißt in der Praxis:
Ein Artikel, der heute mit einem Einstandspreis von beispielsweise 10 Euro kalkuliert wird, kann beim Zoll plötzlich 16 bis 19 Euro kosten – noch bevor er im Lager steht. Die ursprüngliche Kalkulation ist dann vollständig hinfällig. An dieser Situation lässt sich nichts mehr ändern: Die Ware ist angekommen und muss zu den neuen Konditionen ausgelöst werden.

Keramik_Flaschen_Tisch_Bild von Michi auf Pixabay.jpg

Dieses Risiko betrifft Direktimporteure unmittelbar. Garten-Center, die über Großhändler einkaufen, sind ebenfalls betroffen, da höhere Zollkosten in der Regel über steigende Einkaufspreise weitergegeben werden.

Der entscheidende Punkt ist daher: Es geht nicht um eine abstrakte EU-Diskussion, sondern um konkrete Einkaufsentscheidungen, die Sie jetzt treffen. Wer aktuell Herbst- und Weihnachtsware bestellt, sollte dieses Zoll- und Kalkulationsrisiko bewusst berücksichtigen, realistische Sicherheitsaufschläge einplanen und das Gespräch mit Lieferanten suchen.

Der VDG möchte mit diesem Hinweis gezielt informieren und sensibilisieren. Über die endgültige Entscheidung der EU im März 2026 werden wir Sie selbstverständlich informieren.

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