Anti-Dumping-Zölle auf Porzellan und Keramik



EU-Anti-Dumping-Zölle auf Porzellan sind in Kraft

Die Europäische Union hat Anfang Februar 2026 neue Anti-Dumping-Zölle auf Keramik- und Porzellangeschirr aus China beschlossen. Die entsprechende Durchführungsverordnung wurde im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist am 7. Februar 2026 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt gelten die neuen Zollbelastungen verbindlich.

Der Zollsatz beträgt rund 79 Prozent und betrifft Tisch- und Küchengeschirr aus Keramik und Porzellan. Es geht dabei ausdrücklich um Artikel für Essen und Trinken, also beispielsweise Teller, Tassen, Schalen oder Serviceartikel. Pflanzgefäße oder Gartendekoration sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.


Weihnachten_Tasse_Deko_Bild von Van3ssa 🩺🎵 Desiré 🙏 Dazzy 🎹 auf Pixabay.jpg


Unmittelbare Auswirkungen auf den Warenfluss

Die neuen Zölle sind sofort bei der Einfuhr zu entrichten. Das bedeutet: Alle betroffenen Waren, die nach Inkrafttreten der Verordnung verzollt werden, unterliegen dem neuen Zollsatz.

Für laufende Lieferungen hat das direkte finanzielle Folgen. Container mit entsprechender Ware, die sich bereits auf dem Seeweg befanden, müssen beim Löschen und Verzollen nun ebenfalls zu den neuen Konditionen abgefertigt werden. Wird die Ware erst nach Inkrafttreten der Verordnung verzollt, fällt der Anti-Dumping-Zoll an. Das führt zu einer sofortigen Verteuerung der geladenen Produkte.

Für viele Importeure bedeutet das, dass sich die Kalkulation von bereits bestellten oder unterwegs befindlichen Artikeln kurzfristig und erheblich verändert.

Was das für Gartencenter bedeutet

Gartencenter sind vor allem über ihr Sortiment an Tisch- und Serviergeschirr betroffen, sofern dieses aus chinesischer Produktion stammt. Die zusätzlichen Zölle müssen von den Importeuren abgeführt werden und werden in der Regel entlang der Lieferkette weitergegeben.

Damit steigen die Einkaufspreise für betroffene Artikel unmittelbar. Preisanpassungen im Verkauf sind daher in vielen Fällen unvermeidlich.

Fazit

Die neuen Anti-Dumping-Zölle gelten seit dem 7. Februar 2026 verbindlich. Sie betreffen Porzellan- und Keramikgeschirr für den Tisch und führen unmittelbar zu höheren Einfuhrkosten. Laufende Lieferungen können bereits von den neuen Zollbelastungen betroffen sein, wenn sie erst nach Inkrafttreten der Verordnung verzollt werden.

Wir empfehlen, offene Bestellungen und Preislisten kurzfristig mit den Lieferanten zu prüfen und die Kalkulation entsprechend anzupassen.

Tassen_Unterteller_Porzelan_Bild von Liudmyla Nytsyk auf Pixabay.jpg

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