Bundeskabinett beschließt VerpackDG-Entwurf


Am 11. Februar 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) beschlossen. Damit setzt Deutschland die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht um. Das VerpackDG ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) und schafft die rechtliche Grundlage für die Umsetzung der PPWR ab dem 12. August 2026. Der Entwurf muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren, das Ziel ist ein Inkrafttreten bis August 2026.

Kernpunkte für Garten-Center:
PPWR gilt ab 12. August 2026 unmittelbar in der EU – auch ohne nationale Umsetzung. Das VerpackDG regelt nur noch nationale Zuständigkeiten, Registerpflichten und Sanktionsmechanismen.
Konformitätserklärung wird Pflicht: Ab August 2026 dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, für die eine PPWR-Konformitätserklärung vorliegt. Das betrifft auch Transport- und Sammelverpackungen im B2B-Bereich (z. B. Paletten, Mehrwegtrays).
Recyclingquoten und Abfallvermeidung werden verschärft, z. B. 65 % Recyclingquote für alle Verpackungsabfälle ab 2026, später 70 %.
Praktische Konsequenz: Garten-Center müssen prüfen, welche Verpackungen sie selbst in Verkehr bringen (z. B. Eigenmarken, Direktimporte, Versandverpackungen) und sicherstellen, dass dafür Konformitätserklärungen vorliegen. Bei Lieferantenverpackungen müssen diese Erklärungen angefordert und vorgehalten werden.

euro-pallets-1150267_1920_Bild von Andreas Lischka auf Pixabay_Newsletter.jpg





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