Neue EU-Batterieverordnung: Was jetzt gilt und was auf Gartencenter zukommt


Die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist seit August 2023 in Kraft. Sie ersetzt schrittweise die bisherige Batterierichtlinie und führt europaweit einheitliche, verbindliche Regeln für Herstellung, Kennzeichnung, Rücknahme und Recycling von Batterien ein – auch Akkubatterien. Die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Die einzelnen Pflichten treten jedoch in mehreren Stufen bis 2030 verbindlich in Kraft.

Was bereits gilt
Seit 18. August 2025 greifen zentrale neue Vorschriften.
Batterien und Produkte mit Batterien dürfen nur noch in Verkehr gebracht werden, wenn sie die neuen Anforderungen erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • strengere Kennzeichnungsvorgaben für Batterien,
  • neue Anforderungen an Entsorgungshinweise,
  • erweiterte Pflichten zur Sammlung und Rücknahme von Altbatterien.

Für den Handel bedeutet das:
Die Rücknahmepflicht für Gerätebatterien besteht weiterhin und wird durch die neue Verordnung verbindlich fortgeführt. Händler müssen Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen und korrekt entsorgen lassen.

Batteriene_Knopfbatterien_Bild von Alexei auf Pixabay.jpg

Was als Nächstes verbindlich wird

Die Verordnung enthält einen festen Zeitplan mit weiteren Pflichten:
Ab 18. August 2026

  • neue Kennzeichnungs- und Informationspflichten für Batterien treten in Kraft,
  • CE-Kennzeichnung für Batterien wird verpflichtend.

Ab 18. Februar 2027

  • neue Sammelziele für Gerätebatterien gelten verbindlich:
    • mindestens 63 % Sammelquote.

Ab 2027

  • Einführung eines digitalen Batteriepasses für bestimmte Batterietypen (vor allem Fahrzeug- und Industriebatterien).

Ab 2030 und 2031

  • weitere Erhöhung der Sammelquoten,
  • verpflichtende Mindestanteile recycelter Rohstoffe in bestimmten Batterien.

Was das konkret mit Gartencentern zu tun hat
Gartencenter verkaufen zahlreiche Produkte mit Gerätebatterien. Typische Beispiele sind:

  • Lichterketten und LED-Dekoration,
  • Solarleuchten,
  • batteriebetriebene Gartenwerkzeuge,
  • Bewässerungssteuerungen,
  • elektronische Dekoartikel.

    Sobald ein Gartencenter solche Produkte verkauft, gelten die Pflichten des Batteriehandels.

Was Gartencenter jetzt konkret tun müssen
Die wichtigsten Pflichten sind bereits heute verbindlich: Gartencenter müssen Altbatterien unentgeltlich zurücknehmen. Das gilt unabhängig davon, wo die Batterie ursprünglich gekauft wurde. Im Verkaufsraum muss deutlich sichtbar darauf hingewiesen werden, dass Altbatterien zurückgegeben werden können und nicht in den Hausmüll gehören. Die gesammelten Altbatterien müssen über ein zugelassenes Rücknahmesystem entsorgt werden. Beim Einkauf von Produkten mit Batterien muss sichergestellt sein, dass diese ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und von registrierten Herstellern oder Importeuren stammen.

Was sich für den Handel faktisch ändert
Die neuen EU-Regeln erhöhen die Sammelquoten und verschärfen die Anforderungen an Kennzeichnung, Dokumentation und Recycling. Diese zusätzlichen Pflichten betreffen in erster Linie Hersteller und Importeure, führen aber entlang der Lieferkette zu mehr Aufwand und Kosten. Damit steigen die Anforderungen an die Organisation der Rücknahme im Handel und an die Produktauswahl.

Fazit
Die neue Batterieverordnung gilt bereits und wird seit 2025 verbindlich umgesetzt. Gartencenter, die Produkte mit Batterien verkaufen – etwa Lichterketten oder Solarleuchten – sind unmittelbar betroffen. Die Rücknahmepflicht besteht weiterhin, die Kennzeichnungs- und Sammelanforderungen werden in den kommenden Jahren schrittweise verschärft. Entscheidend ist jetzt, die Rücknahmesysteme korrekt zu organisieren und bei batteriebetriebenen Produkten auf regelkonforme Ware zu achten.

Batterien_Stapel_Bild von Андрей Баклан auf Pixabay.jpg

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