Lieferkettengesetz 2026

Politische Entwicklung, Faktenlage und praktische Bedeutung für inhabergeführte Garten-Center

Die politische Lage rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat sich in den vergangenen zwölf Monaten deutlich beruhigt. Das deutsche LkSG gilt seit 2023 zunächst für Unternehmen ab 3.000 Mitarbeitenden und seit 1. Januar 2024 für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Diese Schwellenwerte wurden nicht weiter abgesenkt und bleiben auch 2026 unverändert bestehen. Für inhabergeführte Garten-Center mit typischerweise 50–250 Mitarbeitenden ergibt sich daraus weiterhin keine direkte gesetzliche Betroffenheit.

Auf europäischer Ebene wurde die ursprünglich ambitionierte Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) im Herbst 2025 deutlich abgeschwächt. Die Einführung wurde auf 2028 verschoben, und der Anwendungsbereich wurde auf Unternehmen mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 1,5 Mrd. Euro begrenzt. Damit ist klar: Für kleine und mittlere Unternehmen im Garten-Center-Sektor entstehen in den kommenden Jahren keine zusätzlichen gesetzlichen Pflichten aus Brüssel.

Ein weiterer wichtiger Schritt war die Entscheidung der Bundesregierung im September 2025, die Berichtspflicht nach dem LkSG vollständig abzuschaffen. Das BAFA prüft seitdem keine jährlichen Berichte mehr. Sanktionen sind nur noch bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen vorgesehen, nicht bei fehlenden Formularen oder unvollständiger Dokumentation. Diese Entlastung hat die unmittelbare Relevanz des Gesetzes für KMU weiter reduziert.

Trotz dieser politischen Entspannung bleibt das Thema in einzelnen Lieferketten sichtbar. Viele Importeure, Großhändler und Produzenten haben in den vergangenen Jahren eigene Systeme zur Risikoanalyse aufgebaut – unabhängig davon, ob ihre Kunden selbst unter das Gesetz fallen. Das betrifft vor allem Produktgruppen, die typischerweise aus Nicht‑EU-Ländern stammen und in Garten-Centern eine Rolle spielen, etwa Keramik und Terracotta, Gartenmöbel, Dekorationsartikel, Korbwaren, Lichterketten oder andere saisonale und dekorative Sortimente. In diesen Bereichen kann es vorkommen, dass Lieferanten Informationen anfragen oder Selbstauskünfte einholen möchten, um ihre eigenen internen Anforderungen oder Zertifizierungen zu erfüllen.

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Wie Garten-Center mit solchen Anfragen umgehen, hängt von der jeweiligen Situation und der Bedeutung des Lieferanten ab. Manche Betriebe geben eine kurze Rückmeldung oder nutzen eine schlanke Selbstauskunft, andere klären direkt, ob eine Beantwortung überhaupt notwendig ist. In vielen Fällen genügt eine einfache Bestätigung, dass man verantwortungsvoll einkauft und grundlegende Standards erwartet. Umfangreiche Prüfprozesse oder komplexe Systeme sind im inhabergeführten Garten-Center in der Regel weder vorgesehen noch erforderlich.

Insgesamt lässt sich festhalten: Die politische Lage ist stabil, und zusätzliche gesetzliche Anforderungen für kleine und mittlere Unternehmen sind derzeit nicht absehbar. Gleichzeitig bleibt das Thema in einzelnen Lieferketten präsent – weniger als Pflicht, sondern eher als Teil einer allgemeinen Erwartungshaltung an verantwortungsvolle Beschaffung. Ein pragmatischer, angemessener Umgang reicht in der Praxis aus, um den Anforderungen wichtiger Lieferanten gerecht zu werden, ohne sich in Bürokratie zu verlieren.

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