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Unterscheid zwischen Einzweck und Mehrzweckgutscheinen

Unterschied zwischen Einzweck­ und Mehrzweckgutscheinen

Bei Gutscheinen ist danach zu unterscheiden, ob damit eine hinreichend bezeichnete Ware eingekauft werden kann (= Einzweck) oder ob der Gutschein dazu berech­ tigt, ihn bei einem späteren Kauf von Artikeln nach Wahl des Kunden zur Bezahlung einzusetzen (= Mehrzweck).


Mehrzweck­gutscheine enthalten keine konkrete Leis­tungsbezeichnung. Konsequenz ist, dass die Umsatzbe­ steuerung erst bei Einlösung anfällt, weil im Gutschein der Bezug von Leistungen nicht hinreichend bezeichnet wird, sodass er zur Bezahlung jeder beliebigen Ware ein­ gesetzt werden kann. Es handelt sich bei der Ausgabe des Gutscheins dann lediglich um den Umtausch eines Zahlungsmittels (z. B. Bargeld) in ein anderes Zahlungs­ mittel (Gutschein). Somit stellt der Kauf des Gutscheins selbst noch keine Lieferung dar.


Beispiel: Kaufhausgutschein, der zum Bezug von Waren aus dem gesamten Sortiment berechtigt.


Einzweck­Gutscheine sind Gutscheine, bei denen bereits bei der Ausstellung alle Informationen vorliegen, die be­ nötigt werden, um die umsatzsteuerliche Behandlung der zugrundeliegenden Umsätze mit Sicherheit zu bestim­ men. Es reicht aus, wenn der Leistungsort und der Steu­ ersatz bei der Ausgabe des Gutscheins feststehen. Die Besteuerung erfolgt dann im Zeitpunkt der Ausgabe bzw. Übertragung des Gutscheins. Die tatsächliche Ausführung der Leistung wird dann nicht mehr besteuert.

Beispiel: Gutschein eines Fitnessstudios, zur Benutzung der Sonnenbank.


Quelle: GTK

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