(Transparenzhinweis: Dieser Beitrag wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt. Er wurde von einem Menschen inhaltlich geprüft, ergänzt und redaktionell verantwortet.)

KI im Gartencenter: Nutzen ja, Verantwortung bleibt beim Menschen


KI_AI_Bild von Tung Nguyen auf Pixabay_Newsletter.jpg

Künstliche Intelligenz kann inhabergeführten Gartencentern im Marketing, im Kundenservice und bei internen Aufgaben Arbeit abnehmen. Sie kann Texte entwerfen, Ideen liefern, Bilder gestalten oder Fragen beantworten. Seit dem 2. August 2026 gelten für bestimmte Anwendungen des EU AI Acts jedoch wichtige Transparenzpflichten. Die zentrale Botschaft lautet: KI darf unterstützen – veröffentlicht und verantwortet wird durch einen Menschen.

Was ist jetzt besonders wichtig?
Wer einen Chatbot oder digitalen Assistenten einsetzt, muss Kundinnen und Kunden grundsätzlich von Beginn an darauf hinweisen, dass sie mit KI kommunizieren. Der Hinweis muss klar, verständlich und gut wahrnehmbar sein. Ausnahme: Ist für eine durchschnittlich informierte und aufmerksame Person ohnehin offensichtlich, dass sie mit einem KI-System spricht, ist kein zusätzlicher Hinweis nötig. Im Zweifel sollte das Gartencenter trotzdem transparent informieren.

Bei KI-Bildern, Videos oder Stimmen kommt es nicht auf jede noch so kleine Bearbeitung an. Eine Kennzeichnung ist vor allem dann erforderlich, wenn ein Inhalt wie ein echter oder wahrer Inhalt wirken kann – etwa bei einem fotorealistischen Video mit dem scheinbaren Auftritt des Inhabers, einer geklonten Stimme oder der künstlichen Darstellung eines realen Ortes beziehungsweise Ereignisses. Eindeutig künstliche, kreative, satirische oder illustrative Darstellungen müssen grundsätzlich nicht in gleicher Weise gekennzeichnet werden. Eine freiwillige Kennzeichnung kann aber sinnvoll sein, wenn sonst Missverständnisse entstehen. Bei Deepfakes muss der Hinweis für Menschen sichtbar oder hörbar sein; eine rein technische, maschinenlesbare Markierung reicht nicht aus.


Für KI-generierte oder bearbeitete Texte gilt eine besondere Kennzeichnungspflicht, wenn sie veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Ein gewöhnlicher Werbetext, eine Produktbeschreibung oder ein Hinweis auf Öffnungszeiten fällt nicht automatisch darunter. Ebenfalls nicht gekennzeichnet werden muss ein solcher Text, wenn er einer echten menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person oder das Unternehmen die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Eine reine Rechtschreib- oder Grammatikprüfung reicht dafür nicht aus. Unabhängig davon muss jeder veröffentlichte Inhalt sachlich richtig sein und von einem Menschen geprüft werden.

Human in the Loop als einfache Betriebsregel
Für den Alltag empfiehlt sich ein klarer Ablauf: KI erzeugt – ein Mensch prüft, ergänzt und korrigiert – ein Mensch veröffentlicht. Die Prüfung sollte nicht nur Rechtschreibung und Grammatik umfassen, sondern auch Fakten, Preise, Verfügbarkeiten, Pflanzenangaben, Bild- und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz sowie mögliche Täuschungsrisiken.

Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz ist wichtig. Beschäftigte, die KI nutzen, müssen die eingesetzten Werkzeuge, ihre Grenzen und typische Risiken verstehen. Eine kurze interne Regelung sollte festlegen, welche Tools verwendet werden dürfen, welche Daten nicht eingegeben werden dürfen und wer Inhalte freigibt.

Bestimmte Anwendungen bleiben verboten. Dazu gehört insbesondere Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, sofern keine eng begrenzte Ausnahme greift. Eine KI für Textentwürfe, Lagerdaten oder Werbeideen ist dagegen nicht automatisch verboten – entscheidend sind Zweck und konkrete Funktionsweise.

Was sollten Gartencenter jetzt tun?

  • Chatbots und digitale Assistenten sichtbar als KI kennzeichnen.
  • Realistische KI-Darstellungen vor der Veröffentlichung auf Täuschungsrisiken prüfen.
  • Erforderliche Hinweise wie „KI-generiert“ oder „mit KI bearbeitet“ gut wahrnehmbar anbringen.
  • Eine verantwortliche Person für die inhaltliche Prüfung und Freigabe benennen.
  • Mitarbeitende im sicheren Umgang mit KI schulen.
  • Keine vertraulichen, personenbezogenen oder besonders sensiblen Daten in ungeeignete KI-Tools eingeben.

Wir haben ein kurzes Nachschlagewerk zu diesem Thema erstellt. Darin ordnen wir die Begriffe ein, erklärt die wichtigsten Fallgruppen und bieten Formulierungsbeispiele für die Praxis. Dürfen wir Ihnen das Nachschlagewerk zur Verfügung stellen? Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an verband@garten.center.de.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Zweifelsfällen, insbesondere bei personalisierten KI-Systemen, Bewerbungsverfahren, biometrischen Anwendungen oder realistisch wirkenden Personen-Darstellungen, sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

Zum Seitenanfang