Gewährleistung und Garantie:
Neue Informationspflichten für Gartencenter

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Ab dem 27. September 2026 gelten neue Informationspflichten bei Gewährleistung und Garantie für Unternehmen, die Waren an Verbraucher verkaufen. Betroffen sind davon auch Gartencenter, Online-Shop oder Marktplatzanbindung. Inhaltlich ändert sich an den gesetzlichen Gewährleistungsrechten zwar nichts. Neu ist jedoch, dass Verbraucher künftig in einer einheitlich vorgegebenen Form über diese Rechte informiert werden müssen. Hierfür ist ein offizielles EU-Gewährleistungslabel vorgesehen. Zusätzlich kann bei einzelnen Produkten ein weiteres Garantie-Label erforderlich sein, wenn Hersteller eine entsprechende Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gewähren. Für die betroffenen Betriebe bedeutet das konkreten Handlungsbedarf:

  • Verkaufsflächen,
  • Kassenbereiche,
  • Online-Auftritte,
  • Produktseiten und
  • Herstellerangaben

sollten rechtzeitig überprüft und angepasst werden.


Auch die Unterscheidung zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Garantie gewinnt für die Kundenkommunikation an Bedeutung. Der VDG empfiehlt seinen Mitgliedsbetrieben deshalb, sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinanderzusetzen und die praktische Umsetzung noch vor Inkrafttreten vorzubereiten.

Die wichtigsten Informationen und Handlungsempfehlungen haben wir in einem kompakten Merkblatt zusammengefasst.

Die Dateien der offiziellen Schilder halten wir für Sie in der Geschäftsstelle bereit. verband@garten-center.de

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