EmpCo im Webshop:
Produkttexte prüfen und sauber weiterverkaufen


Ab dem 27. September 2026 gelten die wesentlichen EmpCo-Regeln in Deutschland. EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Vorgaben sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
Für den Onlineverkauf ist ein Punkt besonders wichtig: Im Webshop zählt nicht nur die Verpackung des Produkts. Auch der Produktname, die Beschreibung, die Aufzählung von Eigenschaften, Bilder, Symbole und weitere Informationen auf der Produktseite gehören zum Verkaufsangebot des Garten-Centers.
Das gilt auch dann, wenn der Text ursprünglich vom Hersteller oder Lieferanten stammt. Kundinnen und Kunden sehen im Webshop das Angebot des Garten-Centers. Sie kaufen dort. Deshalb sollte das Garten-Center Produkttexte nicht ungeprüft übernehmen.

Was ändert sich für Produkttexte?

EmpCo richtet sich vor allem gegen allgemeine oder nicht ausreichend belegte Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Im Webshop können zum Beispiel folgende Formulierungen problematisch sein:
• „umweltfreundlich“, „nachhaltig“, „grün“ oder „klimafreundlich“ ohne klare Erklärung

• „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“, wenn die Aussage allein mit Kompensation begründet wird,
• ein Umweltvorteil der Verpackung, der wie ein Vorteil des gesamten Produkts wirkt,
• nicht nachvollziehbare Nachhaltigkeitssiegel oder eigene Umweltzeichen,
• Aussagen, die gesetzliche Anforderungen als besondere Leistung des Produkts darstellen.

Die Frage ist nicht nur, ob ein Satz gut klingt. Er muss auch konkret sein und sich im Zweifel belegen lassen. Statt eines pauschalen Versprechens sollte im Produkttext stehen, worauf sich eine Aussage genau bezieht. Der Nachweis muss im Unternehmen auffindbar sein

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Fall 1: Das Produkt ist bereits online
Viele Garten-Center haben ihre Produkttexte vor längerer Zeit angelegt. Manche Texte stammen aus Lieferantenkatalogen oder wurden automatisch in den Webshop übernommen. Das Alter des Textes schützt ihn aber nicht automatisch.

Wenn eine Produktseite nach dem 27. September 2026 weiterhin öffentlich abrufbar ist, sollte der Text nach den dann geltenden EmpCo-Maßstäben geprüft werden. Es kommt also nicht allein darauf an, wann der Artikel eingekauft oder die Produktseite erstellt wurde. Entscheidend ist, ob die Aussage weiterhin online sichtbar ist und den Verkauf unterstützt.
Der VDG empfiehlt für bestehende Produktseiten einen einfachen Check:
1. Produktseiten prüfen: Produktname, Kurztext, Beschreibung, Bilder, Symbole und Suchbegriffe ansehen.
2. Umwelt-Claims markieren: Allgemeine Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ besonders prüfen.
3. Nachweis suchen: Kann der Lieferant die Aussage konkret und nachvollziehbar belegen?
4. Text anpassen: Aussage streichen oder so präzisieren, dass ihr Bezug klar wird.
5. Änderung dokumentieren: Festhalten, was geändert wurde, wann die Änderung erfolgt ist und welche Information zugrunde lag.
Kann ein Claim nicht nachvollziehbar belegt werden, ist das Weglassen oft die klarste Lösung. Das ist kein Verlust an Verkaufsargumenten. Es verhindert vielmehr, dass ein unklarer Satz zur Angriffsfläche wird.

Wichtig ist auch der Blick auf alte Inhalte. Produkttexte können in Kategorieseiten, Suchfiltern, Ratgebern, PDF-Dateien oder Werbebannern weiterverwendet werden. Eine Änderung auf der einzelnen Produktseite reicht deshalb nicht immer aus.


Fall 2: Ein neues Produkt wird nach dem 27. September 2026 eingestellt

Wird ein Produkt nach dem Stichtag neu in den Webshop aufgenommen, sollte der Text vor der Veröffentlichung geprüft werden. Das gilt auch dann, wenn der Lieferant bereits eine fertige Beschreibung liefert.

Das Garten-Center sollte insbesondere klären:
• Welche Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen enthält der Text?
• Worauf bezieht sich die jeweilige Aussage genau?
• Gibt es dafür einen nachvollziehbaren Nachweis?

• Sind Bilder, Icons oder Siegel Teil derselben Aussage?
• Passt der Text zur tatsächlich gelieferten Ware und Verpackung?
Ist die Beschreibung nicht EmpCo-konform oder nicht ausreichend belegbar, sollte das Produkt nicht mit diesem Text online gestellt werden. Der Lieferant sollte um einen korrigierten Text oder um belastbare Informationen gebeten werden.
Das Garten-Center kann die Ware grundsätzlich weiter anbieten, wenn der Artikel selbst nicht das Problem ist und der Onlineauftritt angepasst werden kann. Der problematische Produkttext sollte dann vor der Veröffentlichung geändert oder entfernt werden. Ist die Aussage ein wesentlicher Bestandteil der Produktaufmachung und lässt sie sich nicht sauber korrigieren, sollte der Artikel bis zur Klärung nicht online angeboten werden

Wer ist für den Text verantwortlich?

Der Lieferant bleibt dafür verantwortlich, dass seine Produktinformationen und Werbeaussagen fachlich richtig sind. Das Garten-Center ist aber für den eigenen Webshop und das dort veröffentlichte Verkaufsangebot verantwortlich.
Ein Hinweis wie „Angaben des Lieferanten“ löst dieses Problem nicht automatisch. Er macht aus dem eigenen Webshop-Angebot kein fremdes Angebot. Wenn das Garten-Center einen falschen oder nicht belegbaren Text übernimmt, kann es deshalb selbst zur Korrektur aufgefordert oder in Anspruch genommen werden. Das bedeutet nicht, dass das Garten-Center den Fehler des Lieferanten wirtschaftlich allein tragen muss. Wer für die Kosten einer Korrektur, einer Rückabwicklung oder eines möglichen Schadens einsteht, hängt vom Vertrag und vom konkreten Einzelfall ab. Diese Frage sollte das Garten-Center mit dem Lieferanten klären.

Was sollte mit dem Lieferanten vereinbart werden?

Für neue und bestehende Produkttexte lohnt sich ein klarer Prozess. Das Garten-Center sollte vom Lieferanten nicht nur einen werblich formulierten Text, sondern auch die dazugehörigen Informationen verlangen.
Sinnvoll sind insbesondere:
• eine konkrete Beschreibung des behaupteten Umweltvorteils,
• der genaue Bezugspunkt: Produkt, Verpackung, Herstellung, Transport oder Entsorgung,
• vorhandene Zertifikate, Prüfungen oder andere Nachweise,
• eine Information, wie lange der Nachweis gültig ist,

• eine Mitteilung, wenn sich Produkt, Verpackung oder Aussage ändert,
• eine schriftliche Freigabe des Lieferanten für die verwendete Formulierung.

Eine solche Lieferantenfreigabe ersetzt nicht die Prüfung des Garten-Centers. Sie schafft aber eine bessere Grundlage für die Zusammenarbeit und die spätere Klärung von Kosten und Verantwortlichkeiten.

Die Empfehlung des VDG

Für den Webshop gilt ab dem 27. September 2026 ein einfacher Grundsatz: Nicht jeder Lieferantentext gehört automatisch in den eigenen Shop.

Der VDG empfiehlt:

  1. Bestehende Produktseiten vor dem Stichtag prüfen.
  2. Allgemeine Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen besonders kennzeichnen.
  3. Nicht belegbare Aussagen streichen oder konkretisieren.
  4. Neue Lieferantentexte vor der Veröffentlichung prüfen.
  5. Produktseiten, Bilder, Symbole, Kategorien und Downloads gemeinsam kontrollieren.
  6. Änderungen und Nachweise intern dokumentieren.
  7. Bei unklaren Fällen den Lieferanten schriftlich einbinden.

EmpCo verlangt keinen kompletten Neustart des Webshops. Es verlangt einen bewussten Umgang mit Aussagen, die den Kauf beeinflussen können. Wer seine Produkttexte jetzt einmal ordentlich durchgeht, schafft mehr Klarheit für Kundinnen und Kunden und weniger Überraschungen im Posteingang.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei besonders weitreichenden Umwelt-Claims, Abmahnungen oder konkreten Streitigkeiten mit Lieferanten empfiehlt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.

KI-generierte Darstellung – das Bild zeigt keine tatsächlich stattgefundene Situation

Transparenzhinweis: Dieses Dokument wurde mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt. Es wurde von einem Menschen inhaltlich geprüft, ergänzt und redaktionell verantwortet.


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