Heute vorbereiten,
damit der Betrieb im Ernstfall handlungsfähig bleibt



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Ein Spannungs- oder Verteidigungsfall kann eintreten. Niemand muss deshalb mit einer solchen Lage rechnen oder sie herbeireden. Für Unternehmen gilt aber: Wer erst handelt, wenn Beschäftigte ausfallen, verliert wertvolle Zeit. Inhaberinnen und Inhaber von Gartencentern sollten sich deshalb jetzt darauf vorbereiten, wie der Betrieb weiterlaufen kann, wenn Mitarbeitende zum Dienst herangezogen werden oder aus anderen Gründen fehlen.

Schritt 1: Jetzt ein Bild vom Personal machen.

Prüfen Sie, welche Beschäftigten früher bei der Bundeswehr gedient haben, wer Reservistin oder Reservist ist und ob jemand bereits von möglichen Übungen oder Dienstzeiten weiß. Sprechen Sie das Team offen und vertraulich darauf an und erklären Sie den betrieblichen Grund: Sie wollen Vertretungen planen und wichtige Aufgaben absichern. Beachten Sie dabei den Datenschutz und erfassen Sie nur Informationen, die für diese Planung notwendig sind.

Wichtig: Der Reservistenstatus allein bedeutet nicht, dass eine Person im Ernstfall automatisch eingezogen wird. Ob jemand tatsächlich herangezogen wird, hängt von der individuellen Situation und den Entscheidungen der zuständigen Stellen ab.

Schritt 2: Schlüsselaufgaben absichern.

Erstellen Sie eine Liste der Funktionen, ohne die Ihr Gartencenter nicht arbeitsfähig wäre – zum Beispiel Betriebsleitung, Einkauf, Warenannahme, Technik oder Zahlungsverkehr. Legen Sie für jede Aufgabe mindestens eine Vertretung fest und dokumentieren Sie die wichtigsten Abläufe. So können Sie auch dann reagieren, wenn eine Schlüsselperson kurzfristig fehlt.


Schritt 3: Unabkömmlichstellung vorbereiten – den Antrag aber nicht vorzeitig stellen.

Im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann eine Unabkömmlichstellung in Betracht kommen, wenn eine Person für eine wichtige Tätigkeit im öffentlichen Interesse nicht entbehrt werden kann. Der Arbeitgeber muss dafür die betreffende Person und die betrieblichen Gründe bei der zuständigen Stelle benennen. Die Entscheidung trifft nicht das Unternehmen. Ein förmlicher Vorschlag ist jedoch erst möglich, wenn der Bereitschaftsdienst angeordnet oder der Spannungs- beziehungsweise Verteidigungsfall festgestellt wurde.

Was also jetzt tun? Bereiten Sie die Personalübersicht und die sachliche Begründung vor: Welche Aufgabe erfüllt die Person, warum ist sie schwer ersetzbar und was wäre die Folge ihres Ausfalls? Erkundigen Sie sich außerdem bei der zuständigen Behörde, wohin ein Vorschlag im Ernstfall einzureichen wäre.

Auch bei Bundeswehrübungen ist zu unterscheiden: Für freiwillige Reservistenübungen muss ein privater Arbeitgeber Beschäftigte grundsätzlich nicht freistellen. Bei einer formellen Einberufung oder Heranziehung gelten dagegen gesetzliche Regelungen zum Schutz des Arbeitsverhältnisses.

Vorsorge heißt: heute klären, wer welche Aufgaben übernehmen kann – damit Ihr Gartencenter handlungsfähig bleibt, wenn morgen etwas passiert.

Redaktioneller Hinweis: Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung für den Einzelfall. Rechtsstand: 25. September 2026.

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