Information für Mitgliedsbetriebe zur Sonntagsöffnung 2026
VDG – Stand März 2026

Mit Beginn der Saison 2026 möchten wir Ihnen eine aktualisierte Orientierung zur Sonntagsöffnung geben. Die rechtlichen Grundlagen unterscheiden sich zwischen den Bundesländern, doch in allen Ländern gilt unverändert: Die Sonntagsöffnung ist ein Privileg, das an klare Sortimentsgrenzen gebunden ist und politisch wie wettbewerblich unter Beobachtung steht.

In den vergangenen Jahren gab es hierzu verschiedene gerichtliche Entscheidungen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2024 hat die bisherige Linie bestätigt, wonach Pflanzen das prägende Kernsortiment darstellen und nur Sortimente mit erkennbarem Bezug zur Pflanze in die Sonntagsöffnung gehören.

Das Urteil bezieht sich zwar auf Nordrhein‑Westfalen, wird aber aufgrund seiner grundsätzlichen Auslegung von Kern- und Randsortimenten auch in anderen Bundesländern als Orientierung herangezogen. Es ersetzt die jeweiligen Landesgesetze nicht, entfaltet aber eine faktische Strahlkraft für die Auslegung vergleichbarer Regelungen.

Gleichzeitig beobachten wir eine zunehmend angespannte Wettbewerbssituation. DIY‑Märkte und Möbelhäuser stehen wirtschaftlich unter Druck und begleiten die Sonntagsöffnung der Gartencenter kritisch. Umso wichtiger ist es, dass wir als Branche geschlossen, diszipliniert und rechtssicher auftreten.

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1. Grundsatz: Pflanzen prägen das Bild
Die Sonntagsöffnung ist nur zulässig, wenn das Kernsortiment Blumen und Pflanzen den Markt eindeutig prägt. Ergänzend dazu ist ein begrenztes Randsortiment zulässig, das funktional mit der Pflanze verbunden ist. Entscheidend ist die funktionale Nähe zur Pflanze, nicht die Jahreszeit oder der Anlass.

2. Sortimente mit eindeutigem Pflanzenbezug
Unproblematisch sind Waren, die für die Pflanzung, Pflege oder Präsentation von Pflanzen benötigt werden. Dazu gehören insbesondere Substrate und Erden, Sämereien und Jungpflanzen, Töpfe, Kübel, Schalen und Untersetzer, Pflanzhilfen wie Rankhilfen, Stäbe und Bindematerial sowie klassischer Floristikbedarf wie Drähte, Steckschaum, Bänder und Manschetten. Diese Sortimente sind funktional eng mit der Pflanze verbunden und gehören zum klassischen Angebot eines Gartenfachmarkts.



3. Sortimente mit funktionalem Bezug – aber differenzierter Betrachtung
Einige Sortimente werden in der Praxis häufig zur Pflanzung und Pflege eingesetzt, sind aber rechtlich nicht ausdrücklich geregelt. Ihre Zulässigkeit hängt vom konkreten Einzelfall ab, insbesondere vom Umfang, der Platzierung und dem Gesamtbild des Marktes. Dazu zählen beispielsweise bestimmte Pflegeprodukte wie Dünger oder Pflanzenstärkungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Gartenhandgeräte wie Pflanzkellen oder Schneidwerkzeuge sowie Arbeitshandschuhe. Diese Produkte können der Pflanzenpflege dienen, sollten aber zurückhaltend und klar im Kontext der Pflanze präsentiert werden. Eine Ausweitung in Richtung DIY‑ oder Baumarktsegment sollte unbedingt vermieden werden.

4. Eindeutig unzulässige Sortimente
Nicht erlaubt sind alle Waren, die keinen funktionalen Pflanzenbezug haben oder branchenfremd sind. Dazu gehören Grills, Gartenmöbel, Haushaltswaren wie Tassen oder Küchenartikel, Spielwaren, Wohn- und Dekoartikel ohne floristischen Zweck sowie Großgeräte und typische DIY‑Werkzeuge. Diese Sortimente bergen ein hohes Abmahn- und Politrisiko.

5. Warum 2026 besondere Disziplin gefragt ist
Die wirtschaftliche Lage vieler Branchen verschärft sich. DIY‑Märkte und Möbelhäuser beobachten die Sonntagsöffnung der Gartencenter sehr genau und sind unseren Privilegien nicht wohlgesonnen. Jede Überschreitung der Sortimentsgrenzen kann genutzt werden, um Abmahnungen, gerichtliche Verfahren oder politische Einschränkungen anzustoßen, die die gesamte Branche betreffen.

6. Empfehlung des VDG für die Saison 2026
Wir raten allen Mitgliedsbetrieben, das Randsortiment bewusst eng zu führen, den Pflanzenbezug klar sichtbar herauszustellen und branchenfremde Sortimente konsequent zu vermeiden. Bei grenznahen Sortimenten wie Pflegeprodukten, Handgeräten oder Handschuhen empfehlen wir eine zurückhaltende und eindeutig pflanzenbezogene Präsentation. Schulen Sie Ihr Team vor Saisonstart.
Die Sonntagsöffnung ist ein wertvolles Privileg. Wir behalten es nur, wenn wir es verantwortungsvoll und sortimentsklar nutzen.

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