Rechtsthemen

Sonntagsöffnung


Sonntagsöffnung: Transparenz, Rechtssicherheit und praktikable Umsetzung für inhabergeführte Garten-Center

Sonntagsöffnungen sind im Handel kein „Nice-to-have“, sondern ein sensibles Terrain: Kundenerwartung trifft auf Wirtschaftlichkeit, Teamplanung – und vor allem auf einen Rechtsrahmen, der je nach Bundesland deutlich unterschiedlich ausfällt. Genau deshalb entstehen in der Praxis immer wieder Missverständnisse: Was ist erlaubt? Was nur „gefühlt“ erlaubt? Und wo verläuft die rote Linie, die im Zweifel teuer werden kann? Der Verband schafft jetzt Klarheit – mit der VDG Leitlinie 2026 zur Sonntagsöffnung von Gartencentern.Wichtig vorweg: Der VDG ist neutral. Die Leitlinie ist keine Empfehlung, sonntags zu öffnen – und auch kein generelles Abraten. Ob eine Sonntagsöffnung für Ihren Standort wirtschaftlich und organisatorisch sinnvoll ist, bleibt Ihre unternehmerische Entscheidung. Was wir liefern, ist das, was Ihnen im Alltag oft fehlt: ein quellenbasiertes, praxistaugliches Arbeitsdokument, das die Regeln verständlich macht und die Umsetzung im Betrieb „sonntagstauglich“ übersetzt. Ziel ist, dass Entscheidungen auf Fakten beruhen – und dass diejenigen, die sonntags öffnen möchten, die Regelungen sauber und nachvollziehbar umsetzen können.

Warum braucht es dafür überhaupt eine eigene Leitlinie?
Weil es in Deutschland keine Einheitslösung gibt. Die Länder regeln Ladenöffnungszeiten eigenständig. In vielen Fällen gelten zwei typische Mechaniken: Entweder gibt es ein Warenprivileg (häufig rund um Blumen/Pflanzen – aber mit Grenzen), oder Sonntagsöffnungen sind nur über Anlass- bzw. kommunale Freigaben möglich. Und entscheidend ist nicht, was Ihr Garten-Center grundsätzlich im Sortiment hat, sondern was am Sonntag tatsächlich angeboten wird: sichtbar, zugänglich und an der Kasse verkaufsfähig. Genau an dieser Stelle passieren in der Praxis die meisten Fehler – nicht aus Absicht, sondern weil Sortimente, Flächen und Kassenlogik nicht sauber getrennt sind.

Sonntagsöffnung Beschilderung
Sonntagsöffnung Absperrung

Die Leitlinie setzt deshalb bewusst auf eine klare Leselogik: Je Bundesland gibt es eine Orientierung (inklusive Quellen), und zusätzlich eine bundesweit nutzbare Sortimentslogik mit

  • Kern
  • Grauzone und
  • roter Zone

Dazu kommen praktische Leitplanken, die am Öffnungstag wirklich wirken: Kundeninformation (Schilder & Erwartungsmanagement), physische Abgrenzung („nicht zugänglich“ schlägt „bitte nicht“), kassenseitige Steuerung als letzter Sicherungsring, ein kurzes Personalbriefing – und eine pragmatische Dokumentation, die im Fall von Nachfragen oder Kontrollen hilft. Der Hintergrund ist ernst: In der Branche gab es in den letzten Jahren wiederholt Abmahnungen und Auseinandersetzungen – oft, weil Regeln uneinheitlich verstanden oder im Betrieb nicht konsequent umgesetzt wurden. Wer sauber abgrenzt und dokumentiert, schützt nicht nur den eigenen Standort, sondern stärkt langfristig auch die Akzeptanz der Ausnahmen insgesamt.

Unsere Leitlinien sind keine Rechtsberatung. Außerdem kommen kommunale Entscheider aoftmals zu unterschiedliche Bewertungen.

Dennoch, unser Nutzenversprechen an Sie als inhabergeführtes Garten-Center ist damit klar: weniger Risiko, weniger Diskussionen am Sonntag, mehr Planungssicherheit – und eine Grundlage, um intern (Team), extern (Kommune/Ordnungsamt) und gegenüber Kundinnen und Kunden transparent zu kommunizieren. Wenn Sie sonntags öffnen möchten, sollen Sie es so tun können, dass es rechtlich belastbar und organisatorisch beherrschbar bleibt.

Die Leitlinie können Sie unkompliziert anfordern unter: verband@garten-center.de

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