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HDE Informationen zum Omnibus-Paket

EU-Kommission stellt neues „Omnibus“-Paket vor

Die EU-Kommission hat das erste Omnibus-Paket vorgestellt und damit eine deutliche Reduzierung der bislang erwarteten Berichtspflichten eingeleitet.

Zur Information werden hier die wichtigsten Punkte des Pakets zusammengefasst:

- CSRD (Nachhaltigkeitsberichterstattung): Ca. 80 % der Unternehmen sollen von der Berichtspflicht ausgenommen werden. Die Anforderungen fokussieren sich stärker auf große Unternehmen, die durchschnittlich mindestens 1.000 Mitarbeitende beschäftigen (bislang lag die Grenze bei 250). Die Berichtspflichten für weiterhin betroffene Unternehmen sollen um zwei Jahre auf 2028 verschoben werden.

- EU-Taxonomie: Für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter 450 Mio. € soll die Taxonomie-Berichterstattung freiwillig sein.

- CSDDD (Lieferkettensorgfaltspflicht): Die Verantwortung soll sich künftig auf direkte Zulieferer konzentrieren, nicht mehr die gesamte Lieferkette. Die EU-weiten Bedingungen für zivilrechtliche Haftung werden deutlich eingeschränkt und weitere Ausnahmen für KMU geschaffen. Der Anwendungsstart soll ebenfalls um ein Jahr auf 2028 verschoben werden.

- CO₂-Grenzausgleich (CBAM): Kleinere Importeure (z. B. KMU) sollen von Berichtspflichten befreit werden.

Wichtig: Dies sind bisher nur Vorschläge! Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen und die EU-Kommission hat zwei weitere Omnibus-Pakete angekündigt.

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