Streichung der Gewächshausnorm DIN V 11535

VDG und Partnerverbände sichern Planungssicherheit im Gewächshausbau

Ende 2025 wurde bekannt, dass das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) beabsichtigte, die baurechtlich gültige Gewächshausnorm DIN V 11535:1998 aus der Liste der Sonderkonstruktionen zu streichen – ohne Ersatz durch eine bestehende Euro-Fachnorm. Eine solche ersatzlose Streichung hätte erhebliche Konsequenzen für die grüne Branche gehabt: Gewächshäuser wären künftig nicht mehr als Sonderkonstruktionen, sondern als reguläre Hochbauten eingestuft worden. Die Folgen wären deutlich höhere Anforderungen an Statik, Brandschutz und Genehmigungsverfahren gewesen, verbunden mit erheblichen Mehrkosten und Verzögerungen für Neubauten und Modernisierungen. Zudem wäre die Rechtssicherheit für Bestandsanlagen in Frage gestellt worden.

Unser gemeinsames Engagement: Der VDG hat sich – gemeinsam mit dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) und weiteren Partnerverbänden – entschlossen in den Prozess eingeschaltet. Wir haben die praktischen Auswirkungen für Gartencenter und Produzenten klar aufgezeigt: von steigenden Baukosten über längere Genehmigungszeiten bis hin zu Rechtsunsicherheit bei bestehenden Gewächshäusern und dabei eine pragmatische Lösung unterstützt: Statt einer ersatzlosen Streichung der DIN V 11535:1998 wurde die Einführung der europäischen Norm DIN EN 13031 als praktikable Alternative vorangetrieben.

IMG-20241024-WA0040.jpg

Das Ergebnis:

Dank des gemeinsamen Engagements bleibt die DIN V 11535:1998 vorerst in Kraft, während das DIBt die Veröffentlichung der DIN EN 13031 vorbereitet. Parallel stimmt sich das DIBt mit Experten (u.a. Prof. Ram Puthli, KIT) über die unverzichtbaren Inhalte ab, die in der neuen Regelung beibehalten werden müssen.

Die MVV TB 2026/1 wird voraussichtlich frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 veröffentlicht. Was das für Sie bedeutet:

  • Bestehende Gewächshäuser können weiter nach bewährten Standards betrieben werden.
  • Neubauprojekte sind ohne zusätzliche bürokratische Hürden realisierbar.
  • Kosten und Aufwand bleiben für unsere Mitglieder überschaubar.

Der VDG bleibt an diesem Thema dran und informiert Sie umgehend, sobald es konkrete Entwicklungen gibt.
Unser Dank gilt allen Partnern, die sich an dieser Initiative beteiligt haben. Nur durch gemeinsames Handeln können wir solche Erfolge für die Branche erreichen.

Zum Seitenanfang