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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 bringt das Barrierefreiheitsstär­kungsgesetz (BFSG) für Verbraucher spürbare Verbesse­rungen, besonders im Umgang mit digitalen Dienstleistungen – und das nicht nur für Menschen mit Behinderungen, sondern für alle, die einfache, verständli­che und zugängliche Angebote schätzen. Hier sind die wichtigsten konkreten Punkte:

Bessere Zugänglichkeit bei digitalen Bankdienstleis­tungen

  • Online­Banking und Banking­Apps müssen so gestaltet sein, dass sie auch mit Screenreadern, Sprachausgaben, alternativen Eingabegeräten etc. bedienbar sind.
  • Klarere Strukturen, bessere Kontraste, verständliche Sprache – auch für Menschen mit eingeschränktem Seh­vermögen oder Lernschwierigkeiten von Vorteil.
  • Keine ausschließliche Nutzung komplizierter CAPTCHAs mehr, ohne barrierefreie Alternativen.

Barrierefreie Geldautomaten und SB­Terminals

  • Bedienoberflächen müssen z. B. auch mit Braille­Be­schriftung, Sprachführung oder höhenverstellbaren Ele­menten ausgestattet sein.
  • Kontrastreiche Darstellung, große Schriftarten und akus­tische Unterstützung erleichtern die Bedienung für viele.

Verträge, Produktinformationen & Kommunikation

  • Der Verbraucher kann erwarten, dass wichtige Informa­tionen in leicht verständlicher Sprache und ggf. in alterna­ tiven Formaten (z. B. als Audio, Braille oder Großdruck) bereitgestellt werden.
  • Vertragsabschlüsse sollen auch barrierefrei möglich sein, z. B. durch digitale Signaturen, barrierefreie Formu­lare oder unterstützende Kommunikationstools.

Mehr Transparenz und Sicherheit

  • Durch klarere Informationen über Produkte (z. B. Kredi­te, Konten, Versicherungen) soll Missverständnissen vor­gebeugt und Verbraucherschutz gestärkt werden.
  • Barrierefreiheit bedeutet auch bessere Bedienbarkeit und Nutzerführung, was Fehler reduziert.

Stärkung der Rechte

  • Verbraucher erhalten ein Beschwerderecht, wenn sie feststellen, dass ein Anbieter gegen Barrierefreiheitsvor­gaben verstößt.
  • Die Behörden können Maßnahmen durchsetzen – also keine bloße Empfehlung, sondern echte Verpflichtung für Anbieter.

Wenn man z. B. ein etwas älteres Smartphone nutzt, eine Seh-­ oder Hörbeeinträchtigung hat, Deutsch nicht als Muttersprache spricht oder einfach keine Lust auf kompli­zierte digitale Angebote hat, profitiert man direkt von den BFSG­Vorgaben. Alles wird benutzerfreundlicher – und damit stressfreier.

Quelle: GTK

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