neue dokumentationspflicht

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Information zur neuen Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmittel – aktualisiert im Dezember 2025

Mit der EU-Durchführungsverordnung 2023/564 treten zum 1. Januar 2026 neue Anforderungen an die Dokumentation von Pflanzenschutzmittel-Anwendungen in Kraft. Die erweiterten Aufzeichnungspflichten gelten wie geplant ab Beginn des Jahres, wurden jedoch in einem zentralen Punkt noch einmal angepasst: Die ursprünglich schon für 2026 vorgesehene Pflicht, sämtliche Aufzeichnungen in elektronischer und maschinenlesbarer Form zu führen, wurde auf Januar 2027 verschoben. Damit bleibt den Betrieben mehr Zeit, sich technisch und organisatorisch auf das neue Format vorzubereiten.

Unverändert gilt jedoch, dass ab 2026 deutlich umfangreicher dokumentiert werden muss. Neben der Bezeichnung und Zulassungsnummer des eingesetzten Mittels sind künftig auch Angaben zu Zeitpunkt und – sofern relevant – Uhrzeit der Anwendung erforderlich, ebenso zur behandelten Fläche oder Einheit, zur Art der Verwendung, zum Kulturbestand mit EPPO-Code sowie zum Entwicklungsstadium der Pflanzen, sofern dieses für die Anwendung von Bedeutung ist. Diese Informationen müssen weiterhin innerhalb von 30 Tagen erfasst und mindestens drei Jahre vorgehalten werden.

Für Gartencenter bedeutet dies:
Wenn Pflanzen lediglich verkauft, aber nicht selbst behandelt werden, bleibt man von den neuen Pflichten unberührt. Sobald jedoch eigene Bestände – beispielsweise im Verkaufsgewächshaus, im Lager oder in Präsentationsflächen – mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden, gelten die neuen Anforderungen vollständig. Die Anwendung gilt dann als berufliche Tätigkeit und ist entsprechend zu dokumentieren.

Auch wenn die elektronische Form erst 2027 verbindlich wird, empfiehlt es sich bereits jetzt, geeignete digitale Lösungen einzuführen, um die neuen Anforderungen ab 2026 strukturiert abbilden zu können. Handschriftliche Notizen bleiben zwar zunächst zulässig, müssen aber spätestens 30 Tage nach der Anwendung in ein digitales Format übertragen werden. Die hierfür vorgesehenen Systeme, darunter bundesweite und landesspezifische Tools, werden schrittweise zur Verfügung stehen. Für viele Betriebe bietet z. B. das Tool "PS Info MeinBetrieb" eine komfortable und rechtssichere Lösung. (VIDEO)



Warum diese Änderung — und was ist der Hintergrund?

Mit der neuen Regelung soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar werden. Die europaweit einheitliche Dokumentation soll dazu beitragen, Risiken für Umwelt und Verbraucher besser einschätzen und überwachen zu können.

Empfehlung:

  • Prüfen Sie, ob Sie selbst Pflanzenschutzmittel einsetzen. Wenn ja: Sorgen Sie dafür, dass eine rechtssichere (elektronische) Dokumentation eingerichtet ist.
  • Nutzen Sie verfügbare digitale Tools (z. B. „PS Info MeinBetrieb“ oder andere Schlagkartei-Systeme), um ab 2027 konform zu arbeiten.
  • Speichern Sie Dokumentationen mindestens 3 Jahre, damit Sie bei Kontrollen alle Daten vorlegen können.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die neuen Anforderungen — besonders, wenn mehrere Personen im Haus Pflanzenschutz durchführen.


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