neue dokumentationspflicht

VDG News

Pflanzenschutz_Freiland_T. Buchenau.jpg

Information zur neuen Dokumentationspflicht für Pflanzenschutzmittel ab 2026

Ab dem 01. Januar 2026 tritt eine für alle „beruflichen Anwender“ von Pflanzenschutzmitteln neue Verpflichtung in Kraft: Die sorgfältige Dokumentation jeder Anwendung — und zwar digital und maschinenlesbar. Die Pflicht ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2023/564.

Was bedeutet das konkret?
Jede Anwendung eines Pflanzenschutzmittels — z. B. gegen Schädlinge oder Krankheiten — muss künftig mit folgenden Angaben dokumentiert werden:

  • Name und Zulassungsnummer des verwendeten Mittels
  • Datum der Anwendung (und ggf. Uhrzeit)
  • Art der Anwendung und behandelte Fläche bzw. behandelte Einheit (z. B. Gewächshaus, Beet, Topfpflanzen-Chargen)
  • Kulturbestand bzw. Pflanzenart – inklusive präziser Kennzeichnung (z. B. mit EPPO-Code)
  • Menge des eingesetzten Mittels bzw. Aufwandmenge.

Auch müssen diese Aufzeichnungen innerhalb von 30 Tagen nach der Behandlung erfolgen und für mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden. Hinweis: Für Deutschland steht derzeit noch eine Entscheidung aus, ob das elektronische Format sofort ab 2026 verbindlich ist oder ob eine Übergangsfrist (z. B. bis 2027) gewährt wird. Einige Landesbehörden signalisieren, dass eine solche Verschiebung möglich ist.


Was heißt das für Gartencenter und den Umgang mit Handelsware?

  • Regelmäßig gehandelte Pflanzen: Wenn Sie Pflanzen lediglich verkaufen und nicht selbst mit Pflanzenschutzmitteln behandeln, trifft Sie die Dokumentationspflicht nicht. Die Pflicht betrifft nur die Anwender — also diejenigen, die tatsächlich Pflanzenschutzmittel einsetzen.
  • Behandlung eigener Pflanzenbestände (z. B. bei Befall): Wenn Sie Pflanzen aus eigenem (Lager)Bestand behandeln müssen — sei es vor dem Verkauf oder aus Schutz vor Schädlingen — dann gelten die neuen Dokumentationsregeln. Die Behandlung gilt als berufliche Anwendung, und Sie müssen die Daten vollständig erfassen und aufbewahren.
  • Dokumentation in digitaler Form: Papierakten allein reichen künftig nicht mehr. Es empfiehlt sich, von jetzt an eine elektronische Schlag- bzw. Spritzkartei zu nutzen. Für viele Betriebe bietet z. B. das Tool "PS Info MeinBetrieb" eine komfortable und rechtssichere Lösung. (VIDEO)

Warum diese Änderung — und was ist der Hintergrund?
Mit der neuen Regelung soll die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln transparent, nachvollziehbar und kontrollierbar werden. Die europaweit einheitliche Dokumentation soll dazu beitragen, Risiken für Umwelt und Verbraucher besser einschätzen und überwachen zu können.

Empfehlung:

  • Prüfen Sie, ob Sie selbst Pflanzenschutzmittel einsetzen. Wenn ja: Sorgen Sie dafür, dass eine rechtssichere elektronische Dokumentation eingerichtet ist.
  • Nutzen Sie verfügbare digitale Tools (z. B. „PS Info MeinBetrieb“ oder andere Schlagkartei-Systeme), um ab 2026 konform zu arbeiten.
  • Speichern Sie Dokumentationen mindestens 3 Jahre, damit Sie bei Kontrollen alle Daten vorlegen können.
  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden über die neuen Anforderungen — besonders, wenn mehrere Personen im Haus Pflanzenschutz durchführen.

Zum Seitenanfang