„Greenwashing-Gesetz“


Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Was gilt, ab wann – und was Gartencenter jetzt tun sollten

Worum geht es?
Die Europäische Union hat mit der Richtlinie (EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ ein zentrales Regelwerk gegen irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen beschlossen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor sogenannten Greenwashing-Praktiken zu schützen.Diese Richtlinie wird häufig verkürzt als „Greenwashing-Gesetz“ bezeichnet. Rechtlich handelt es sich um eine Änderung des bestehenden Verbraucher- und Wettbewerbsrechts, mit sehr konkreten Folgen für den Handel – auch für Gartencenter.

Ab wann gilt das konkret in Deutschland?
Die zeitliche Einordnung ist entscheidend: Deutschland muss die Richtlinie bis spätestens 27. März 2026 in nationales Recht umsetzen. Verbindlich anwenden müssen Unternehmen die neuen Vorgaben ab dem 27. September 2026. Das ist der Stichtag, ab dem die neuen, ausdrücklich geregelten Verbote gelten. Wichtig für die Praxis: Schon heute sind irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen nach dem deutschen Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) angreifbar. Die neue EU-Richtlinie verschärft diese Regeln und macht sie deutlich eindeutiger.

Etikett_Umweltfreundlich_Bild von Clker-Free-Vector-Images auf Pixabay.png

Blumenzwiebel_Korb_Etikett_Bild von StockSnap auf Pixabay.jpg

Wer kontrolliert und wer sanktioniert?
Es gibt keine spezielle staatliche Kontrollbehörde, die systematisch Gartencenter überprüft. Die Durchsetzung erfolgt in Deutschland überwiegend privatrechtlich. In der Praxis sind es: Wettbewerber, Verbraucherverbände oder die Wettbewerbszentrale, die problematische Aussagen aufgreifen. Das geschieht in der Regel über Abmahnungen und Unterlassungsverfahren. Genau deshalb ist das Thema relevant: Es betrifft nicht nur große Werbekampagnen, sondern auch Etiketten, Schilder und Aussagen am Point of Sale.

Umweltbegriffe im Verkauf:
Beispiel „bienenfreundlich“. Der Begriff „bienenfreundlich“ ist nicht verboten. Er steht exemplarisch für die Anwendung der neuen Vorgaben. Entscheidend ist nicht das Wort selbst, sondern wie es verwendet wird. „Bienenfreundlich“ ist eine wertende Aussage. Sie wird dann problematisch, wenn sie ohne Erklärung stehen bleibt und beim Kunden den Eindruck eines allgemeinen Umweltvorteils erweckt, der nicht näher erläutert wird.Unkritisch wird der Begriff dort, wo klar beschrieben wird, was konkret gemeint ist. Wenn beispielsweise erläutert wird, dass eine Pflanze ungefüllte Blüten hat, reichlich Nektar oder Pollen bietet oder in einer bestimmten Jahreszeit eine wichtige Nahrungsquelle darstellt, handelt es sich um eine sachliche Information. Genau diese Art der Beschreibung ist auch künftig zulässig. Problematisch sind pauschale Kennzeichnungen, die wie ein Gütesiegel wirken, ohne Kriterien zu benennen, oder eigene Symbole und Labels, die einen zertifizierten Umweltvorteil suggerieren. Solche Darstellungen stehen ausdrücklich im Fokus der neuen EU-Regelung.

Was Gartencenter jetzt konkret tun sollten
Gartencenter müssen ihr Sortiment nicht ändern – aber ihre Sprache. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigene Kundenkommunikation systematisch zu prüfen. Dazu gehören Preisschilder, Pflanzetiketten, Regalhinweise, Werbematerialien, Websites und Online-Shops. Überall dort, wo mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbegriffen gearbeitet wird, sollte geprüft werden, ob diese Begriffe erklärt oder lediglich bewertet werden.Empfehlenswert ist es, pauschale Aussagen durch konkrete Beschreibungen zu ersetzen. Nicht „nachhaltig“, sondern „torffrei“. Nicht „umweltfreundlich“, sondern „mehrjährige Staude mit ungefüllten Blüten“. Beschreiben statt bewerten ist der zentrale Grundsatz.

Ebenso wichtig ist die Sensibilisierung der Mitarbeitenden. Viele Risiken entstehen nicht aus Marketingkampagnen, sondern im Verkaufsgespräch aus guter Absicht. Klare Leitlinien helfen, hier sicher zu agieren.

Unser Fazit
Die neuen EU-Regeln gegen Greenwashing sind kein Randthema, sondern betreffen den Alltag in Gartencentern unmittelbar. Ab 27. September 2026 gelten sie verbindlich, rechtliche Risiken bestehen aber schon heute. Wer frühzeitig Klarheit schafft, reduziert Abmahnrisiken und stärkt zugleich die Glaubwürdigkeit gegenüber Kundinnen und Kunden.

Wir begleiten dieses Thema weiter und unterstützen Sie dabei, rechtssicher, fachlich korrekt und praxisnah zu kommunizieren.

Zum Seitenanfang