Rodentizide vor Umbruch

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Rodentizide vor Umbruch – Was Garten-Center jetzt wissen müssen

Ab 2026 ändern sich die Spielregeln für den Verkauf und Einsatz von Rattenmitteln grundlegend. Hintergrund ist die EU-Biozidverordnung (Nr. 528/2012), die die Zulassung und Verwendung von Rodentiziden europaweit regelt. Auf dieser Basis hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun die Zulassungen einzelner Wirkstoffe überprüft – mit spürbaren Folgen für den Handel.

Der Verkauf an Endverbraucher wird stark eingeschränkt. Für den Wirkstoff Coumatetralyl, der in zahlreichen gängigen Rattenmitteln enthalten ist, wurde die Zulassung für den Vertrieb an die breite Öffentlichkeit nicht verlängert. Damit endet der Privatverkauf solcher Produkte am 26. April 2026. Bis dahin gilt für den Handel eine Abverkaufsfrist bis zum 25. April 2026, danach ist keine Abgabe mehr an Endkunden erlaubt. Verbraucher, die noch Produkte besitzen, dürfen diese in einer Aufbrauchfrist von 180 Tagen – also bis Herbst 2026 – verwenden.

Ähnliche Entscheidungen stehen auch für andere antikoagulierende Wirkstoffe an, die bislang in frei verkäuflichen Rattenmitteln eingesetzt wurden. Diese Stoffe gelten als umweltgefährdend und können über die Nahrungskette Tiere und Umwelt belasten. Künftig sollen sie daher nur noch von geschulten Fachanwendern eingesetzt werden, die über entsprechende Sachkundenachweise verfügen.

Gesetztesänderung Rattenmittel

Darüber hinaus greift ab 1. Juli 2026 eine weitere wichtige Neuerung: die Abschaffung der befallsunabhängigen Dauerbeköderung (BUD). Das bedeutet, dass Giftköder künftig nur noch bei tatsächlichem Befall und zeitlich befristet eingesetzt werden dürfen. Eine dauerhafte Vorbeugung mit Gift ist dann nicht mehr erlaubt.

Für Garten-Center bedeutet diese Entwicklung einen deutlichen Umbruch im Sortiment. Der klassische Regalverkauf von Rattenmitteln an Privatkunden wird auslaufen. Jetzt gilt es, rechtzeitig zu reagieren: Bestände prüfen und gezielt abverkaufen – insbesondere Coumatetralyl-haltige Produkte bis April 2026.
Alternativen aufbauen: Mechanische Fallen, Non-Tox-Köder, Monitoring-Systeme und Präventionslösungen gewinnen an Bedeutung.

Kunden informieren: Aufklärende Regalhinweise und Beratungsgespräche schaffen Vertrauen und vermeiden Missverständnisse.Mitarbeiter schulen: Das Verkaufsteam sollte die neuen Regelungen kennen und Endkunden sicher beraten können.

Damit rückt die Beratungskompetenz stärker in den Mittelpunkt. Statt Wirkstoff aus dem Regal heißt es künftig: Ursachen erkennen, Befall nachweisen, geeignete Maßnahmen wählen – sicher, gezielt und im Einklang mit Umwelt- und Verbraucherschutz. Die kommenden Monate bieten also Gelegenheit, den Sortimentsbereich „Schädlingsbekämpfung“ neu zu denken. Wer jetzt umstellt, kann Kundinnen und Kunden auch künftig praxisgerechte und gesetzeskonforme Lösungen bieten – und bleibt damit ein verlässlicher Ansprechpartner in der grünen Branche.

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