Neue Verpackungsverordnung

ab 12.08.2026

Dünger flüssig Flaschen


Neue EU-Verpackungsverordnung: Ab 2026 gelten neue Pflichten – ab 2030 wird Mehrweg Standard

Die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation – PPWR) tritt am 12. August 2026 in Kraft. Sie ersetzt schrittweise das bisherige deutsche Verpackungsgesetz und führt europaweit einheitliche Vorgaben für das Design, die Kennzeichnung und die Entsorgung von Verpackungen ein. Ziel ist es, Verpackungsabfälle deutlich zu reduzieren, den Einsatz von Recyclingmaterial zu erhöhen und Mehrwegsysteme in allen Branchen zu fördern.

Recyclingfähigkeit wird Pflicht

Künftig müssen alle Verpackungen recyclingfähig sein. Verpackungen aus Materialverbunden, beschichteten Papieren oder schwer trennbaren Kombinationen – etwa Folien mit metallischen Elementen oder auflaminierte Kartons – werden mittelfristig nicht mehr zulässig sein.
Für Garten-Center betrifft das nicht nur Produktverpackungen, sondern auch Eigenmarken, Floristikverpackungen und Geschenkartikel, die häufig aus Mischmaterialien bestehen. Viele beliebte Verpackungsformen – etwa metallisierte Geschenkfolien, beschichtete Tüten, Bänder oder kombinierte Papier-Folien-Verpackungen – müssen in den nächsten Jahren durch recyclingfreundliche Alternativen ersetzt werden. Unsere Empfehlung: Schon jetzt auf sortenreine Materialien umstellen – z. B. Papierverpackungen ohne Kunststoffanteil, Bänder aus Monomaterial oder kompostierbare Folien. Lieferanten sollten explizit nach der Recyclingfähigkeit gemäß PPWR gefragt werden.

Neue Kennzeichnungsvorgaben

Ab 2026 müssen Verpackungen mit einheitlichen Symbolen versehen werden, die das Material eindeutig ausweisen (z. B. „PAP 22“ für Papier, „PP 5“ für Polypropylen).Darüber hinaus wird ein QR-Code oder digitales Kennzeichen Pflicht, über den Verbraucher Informationen zur richtigen Entsorgung und Recyclingfähigkeit abrufen können.

Auch Geschenkverpackungen fallen unter diese Regelung, sobald sie gewerblich in Verkehr gebracht oder dem Kunden angeboten werden – etwa beim Einpacken von Geschenken an der Kasse oder in der Floristik.

Für Garten-Center heißt das: Wenn Geschenkverpackungen, Tüten oder Papiere verkauft oder mitgegeben werden, gelten sie als Verpackung im Sinne der Verordnung – und müssen entsprechend registriert, gekennzeichnet und systembeteiligt sein. Nur rein dekorative Umhüllungen, die nicht dem Transport oder Schutz dienen, sind ausgenommen.


Nudeln in Geschenkverpackung

Rezyklate und Mehrweg als neue Standards

Ab 2030 gelten europaweit verbindliche Rezyklatanteile für Kunststoffverpackungen. Verpackungshersteller müssen also nachweisen, dass ein bestimmter Mindestanteil des verwendeten Materials aus Recyclingkunststoff besteht.
Zudem wird die Nutzung von Mehrwegverpackungen deutlich ausgeweitet. Für Transportverpackungen im B2B-Bereich – also z. B. Pflanzentrays, Kisten, Transportfolien – gilt ab 2030 grundsätzlich die Pflicht zum Einsatz von Mehrweg.

Die grüne Branche hat darauf bereits reagiert: Das Euro Plant Tray (EPT)-System gilt als Vorreiter und wird künftig zum Standard. Die robusten Mehrwegtrays aus Recyclingkunststoff können über Jahre mehrfach genutzt, rückgeführt und am Ende recycelt werden. Damit erfüllt das System alle Vorgaben der neuen EU-Verordnung – und reduziert zugleich Abfall, Kosten und CO₂-Ausstoß.

Erweiterte Verantwortung für Händler

Mit der neuen Verordnung wird die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility) ausgebaut. Wer Verpackungen erstmals in Verkehr bringt – also auch Garten-Center mit Eigenmarken, Aktionsartikeln oder gebrandeten Geschenkverpackungen – trägt künftig die volle Verantwortung für deren Recyclingfähigkeit, Kennzeichnung und Rücknahme. Auch Handelsunternehmen ohne eigene Produktion müssen sicherstellen, dass ihre Lieferanten registriert sind und PPWR-konforme Verpackungen einsetzen.


Was Garten-Center jetzt tun sollten

  • Lieferanten ansprechen: Klären, ob Produkt-, Versand- und Geschenkverpackungen bereits PPWR-konform sind oder wann die Umstellung erfolgt.
  • Eigenverpackungen prüfen: Geschenkverpackungen, Floristikfolien, Tragetaschen und Schleifenbänder auf Materialmischungen prüfen. Metallisierte oder beschichtete Materialien vermeiden.
  • Mehrweg mitdenken: Teilnahme am Euro Plant Tray-System prüfen und den Umstieg mit Lieferanten und Spediteuren vorbereiten.
  • Kennzeichnung vorbereiten: Bereits jetzt Verpackungsdesigns so anlegen, dass Materialkennzeichen und QR-Codes integriert werden können.
  • Lagerbestände planen: Nicht recyclingfähige Verpackungen bis 2026 abverkaufen oder auf neue Materialien umstellen.
  • Nachhaltigkeit kommunizieren: Kunden über neue, umweltfreundliche Verpackungen informieren – das steigert Glaubwürdigkeit und stärkt das Markenbild.
Fazit

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung beginnt ab 2026 eine umfassende Umstellung:Verpackungen müssen recyclingfähig, gekennzeichnet und zunehmend aus Rezyklaten bestehen. Ab 2030 gilt Mehrwegpflicht für Transportverpackungen – die Euro Plant Trays setzen den Branchenstandard. Für Garten-Center bedeutet das: Jetzt Verpackungen prüfen, Lieferanten einbinden und die eigene Verpackungsstrategie rechtzeitig an die neuen europäischen Regeln anpassen.

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