Neue Produkthaftungsregelungen ab 2026

Neue EU-Produkthaftung – kaum bemerkt, aber mit großer Wirkung

Fast unbemerkt ist Ende 2024 eine neue EU-Richtlinie zur Produkthaftung in Kraft getreten. Sie soll bis Dezember 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden – und sie wird spürbare Folgen haben, auch für Garten-Center und deren Lieferanten.

Ziel dieser neuen Regelung ist es, die Haftung für fehlerhafte Produkte an die heutige Zeit anzupassen: an digitale Technik, vernetzte Geräte, Online-Handel und internationale Lieferketten. Künftig sollen Kundinnen und Kunden einfacher zu ihrem Recht kommen, wenn ein Produkt Schaden verursacht – egal, ob das ein klassisches Gerät, ein digital gesteuertes System oder eine Kombination daraus ist.

Neu ist vor allem: Die Haftung soll sich künftig über die gesamte Lebensdauer eines Produkts erstrecken – also auch dann greifen, wenn später Software-Updates, Ersatzteile oder Änderungen vorgenommen werden. Zudem weitet sich die Haftungskette aus: Nicht nur der Hersteller, sondern unter Umständen auch Importeure, Händler oder Online-Plattformen können in die Verantwortung genommen werden, wenn etwas schiefläuft.

Neue Produkthaftung 2026

Was bedeutet das für die Garten-Center-Branche?
Auf den ersten Blick scheint das weit weg – schließlich verkauft ein Gartencenter keine Autos oder Computer. Trotzdem betrifft die Neuregelung auch den grünen Handel: Immer mehr Produkte im Gartenbereich haben heute technische oder digitale Komponenten - automatische Bewässerungssysteme, smarte Gartenbeleuchtung, Mähroboter, elektrische Gartengeräte, Grillsteuerungen, Lichterketten oder Steuerungen für Gewächshäuser. Für all diese Produkte gilt künftig die erweiterte Haftung.

Lieferanten und Händler werden stärker in die Verantwortung genommen. Wer Produkte in Verkehr bringt, sollte wissen, woher sie stammen und ob sie sicher sind.
Langfristige Haftung: Auch Jahre nach dem Verkauf kann ein Produkt noch zum Haftungsthema werden – etwa wenn ein Defekt nach einem Update oder Ersatzteilwechsel auftritt. Nachvollziehbarkeit und Information werden wichtiger: Im Fall eines Schadens muss klar sein, von wem das Produkt stammt, ob es verändert wurde und welche Sicherheitshinweise es gab.

Was sollten Sie jetzt tun?
Niemand erwartet, dass ein Gartencenter plötzlich juristische Prozesse oder technische Dossiers führt. Aber einige einfache Schritte helfen, vorbereitet zu sein: Sorgfalt beim Einkauf.

  • Arbeiten Sie möglichst mit bekannten, verlässlichen Lieferanten zusammen.
  • Fragen Sie nach CE-Kennzeichen oder Sicherheitsnachweisen, wenn es sich um Elektro- oder Digitalprodukte handelt.
  • Klare Produktinformationen: Achten Sie darauf, dass Bedienungs- und Sicherheitshinweise beim Produkt dabei sind – besonders bei Artikeln mit Strom oder Steuerung.
  • Rückverfolgbarkeit: Heben Sie Rechnungen und Lieferpapiere auf, aus denen Hersteller oder Importeur hervorgehen. Das ist im Zweifel Gold wert.
  • Aufklärung im Verkauf: Ihre Mitarbeitenden sollten wissen, dass es künftig schärfere Haftungsregeln gibt – etwa wenn Kunden nach Ersatzteilen oder Updates fragen.
  • Versicherung checken: Ein kurzer Blick in die Betriebshaftpflicht schadet nicht. Viele Policen decken Produkthaftung ab, aber die neuen EU-Regeln könnten Anpassungen nötig machen.

Fazit: Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie kommt – ob man will oder nicht. Noch ist sie nicht deutsches Gesetz, doch das wird spätestens Ende 2026 der Fall sein. Und dann gelten die neuen Regeln verbindlich. Für die Garten-Center-Branche bedeutet das keine Panik, aber Aufmerksamkeit. Wer heute schon beim Einkauf, bei Lieferantenwahl und Produktinformation etwas genauer hinschaut, ist auf der sicheren Seite. Denn am Ende gilt: Sorgfalt schützt – auch vor Haftung.

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